Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Marketing, Strategien entwickeln, connecting zwischen Unternehmen herstellen, Produktpräsentation und neue Medien, Planung von Caterings und von Privat- und Firmenevents, Transport von Caterings, Promotion im Einzelhandel und Gastronomie; alles im internationalen Geschäftsverkehr.