Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Jugendhilfe; Ziel ist die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern sowie die Elternberatung und -bildung bzw. Elternarbeit und die Motivation von bildungsfernen Eltern zur Förderung einer besseren Zukunft derer Kinder, insbesondere durch die Unterhaltung einer oder mehrerer Kindertagesstätten.