Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Bewachungsdienstleistungen gemäß § 34 GewO, das Training und die Fortbildung von Fach- und Führungskräften, sowie der Vertrieb von Bekleidungs-, Ausrüstungs- und Souvenirartikeln, insbesondere solche für polizeiliche und behördliche Einheiten, ausgeschlossen hiervon sind Waffen oder waffenähnliche Gegenstände und erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art