Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens; Erwerben, Finanzieren, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen und/oder Unternehmen aller Art in eigenem Namen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen und die Übernahme von sonstigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben für Unternehmen; erlaubnispflichtige Geschäfte nach KWG und/oder KAGB gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.