Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Koordination von Reise- und Touristikdienstleistungen gemeinsam mit den beteiligten Anbietern, Veranstaltern und Reisebüros, die Vermittlung und Vermarktung von Reisezielen, die Akquisition und Betreuung des Gastes, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung und Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.