Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Investition in andere Unternehmen jeglicher Rechtsform im Bereich des Gesundheitswesens, der Heilmittel- und Hilfsmittelversorgung sowie im Bereich begleitender Leistungen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte, einschließlich der Übernahme von Verwaltungsaufgaben für solche Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen und die Beratung gegenüber Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist sowie gegenüber Dritten, insbesondere in den Bereichen Erstellen von Podcasts, Programmieren von Apps, Zeichnen und Fertigung von Bildmotiven, Kommunikation sowie im Bereich der therapeutischen und therapiebegleitenden Angebote und Materialien.