Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland, deren Entwicklung sowie deren Verwaltung, Bebauung, Sanierung und Instandhaltung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, Wohnraumbewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden und Wohnungen, Hotelbetrieb, Beherbergungs- und Gastgewerbe sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.