Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel sowie Im- und Export mit und von Lebens- und Genussmitteln sowie mit und von anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs aller Art, insbesondere mit Fischwaren, Meeresfrüchten, Fleisch, Geflügel, Obst und Gemüse, als auch mit Trockenfrüchten, Nüssen und Gewürzen; Handel mit und Verkauf von Getränken, Nahrungsmitteln und Genussmitteln sowie aus kontrolliert biologisch hergestellten Lebensmitteln, Naturwaren und Naturkosmetika; Betreiben von diversen Restaurants und Gastronomiebetrieben; Betreiben von diversen Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels; Facility Management; Verwaltung eigenen Vermögens