Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme von Beteiligungen und der Geschäftsführung in anderen Gesellschaften, einschließlich der Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter in Kommanditgesellschaften sowie die Beratung anderer Gesellschaften, soweit dazu keine besondere Genehmigung erforderlich ist