Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von eigenen Beteiligungen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht auch für Dritte. Ferner die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere betriebswirtschaftlicher Beratung. Die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen (z. B. die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Facility Management, Verwaltung von Immobilien, Bauleistungen, baunahe Leistungen), einschließlich die Vermittlung solcher Leistungen.