Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern und die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder. Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht duch den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten. Die Gesellschaft kann einzelne Kinder unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 AO selbstlos unterstützen. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise i.S.v. § 58 Nr. 2 AO an andere gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften weitergeben.