Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb von Darlehensforderungen zugelassener Kreditinstitute und der Weiterverkauf von (Teil-)forderungen solcher Darlehen an Dritte sowie
die Tätigkeit als Sicherheitentreuhänder (Halten und Verwalten nicht akzessorischer Sicherheiten wie Grundschulden, Sicherungsabtretungen und Garantien, Verwalten akzessorischer Sicherheiten wie Hypotheken, Pfandrechte und Bürgschaften) für Dritte im Zusammenhang
mit solchen Darlehen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.