Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 u. 2. des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG). Der Gegenstand des Unternehmens entspricht im Wesentlichen der in der Firma genannten Berufsbezeichnung. Die Gesellschaft erbringt alle Leistungen, die zum Berufsbild des Architekten i.S.v. §§ 1. u. 2 ABGK gehören. Die für die Berufsausübung nach § 4 ABKG geltenden Berufspflichten sind von der Gesellschaft zu beachten. Tätigkeiten i.S.v. § 34 c) GewO gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.