Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Erstellung von Concepten und Strategien für andere Unternehmen, Verkaufs- und Vertriebsaktivitäten für andere Unternehmen sowie Controlling und Finanzbuchhaltung Aktivitäten für andere Unternehmen.