Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungs- und Servicedienstleistungen jeglicher Art, insbesondere im landwirtschaftlichen (Agrar) Bereich, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, landwirtschaftliche Produkte herzustellen und zu vertreiben. Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, Halten von Patenten und Handelsmarken, die Beteiligung an anderen Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte, die dem Zweck der Gesellschaft dienen können, auf eigene Rechnung oder fremde Rechnung abzuschließen. In diesem Rahmen sind alle Finanz- und Handelsgeschäfte, die Veräußerung oder Belastung des Gesellschaftsvermögens einschließlich des Ertrages sowie die nicht gewerbliche Gewährung von Darlehen und Krediten zulässig.