Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und Venwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die erlaubnisfreie Beratung von Firmen und Unternehmen in Vertriebsangelegenheiten,
Expansionen und Markteintritten sowie in Immobilienangelegenheiten, die Vermietung von Büroräumen, die Vermietung von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen, der Handel mit Elektronikartikeln sowie die Erbringung von Winter-Dienstleistungen.