Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens sowie Beteiligung an dritten Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse sowie Einführung und Vertrieb von Kostenkalkulations-Softwarelösungen und damit einhergehende erlaubnisfreie Beratungsdienstleistungen. Künstlerische und wirtschaftliche Gastronomiekonzeption und -beratung, Durchführung von Veranstaltungen (Musik- und Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen der Kunst- und Kulturszene).