Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import, Export, Vertrieb und Verleih von Teppichen, Bodenbelägen, Wandverkleidungen, Dekorelementen, Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen und Wohntextilien als auch von Kleidung, Accessoires und Taschen, sowohl unter anderem in Online-Shops als auch unter anderem in Betriebsstätten, Marktständen sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungen.