Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, das Halten und Unterhalten von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden und Betriebsvorrichtungen insbesondere Computerhardware, deren Vermietung und Verpachtung und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Wahrnehmung der Funktion als Komplementärin einer KG.