Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Einfuhr von Käse aller Art aus dem Auslande zum Absatz über den Großhandel in Deutschland. Vermögensanlage in Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen, Erwerb und Verwertung von eigenen Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, Vermietung und Verpachtung sowie Verwaltung von eigenem bebauten und unbebauten Grundbesitz und Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, sowie deren Erwerb und Veräußerung. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung und § 32 Abs. 1 KWG wird nicht ausgeübt