Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Logistik und Transport, Lieferung und Versand von Waren sowie Service und Dienstleistung, insbesondere Warenhousing, Marketing, Werbung, die Beratung (Coaching) von Einzelpersonen, kleinen und mittelständichen Unternehmen, das Consulting und das Training sowie Coaching von Einzelpersonen und Mitarbeitern der zu beratenden Unternehmen.