Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen inbesondere im Bereich des Onlinehandels, das Halten und Verwalten von Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) bedürfen, sowie der Onlinehandel mit Haushaltswaren, Parfüm & Kosmetik, Spielzeug, Gartenartikel, Sport & Freizeitartikel, Baumarktartikel, Büroartikel und Schreibwaren.