Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Getränken im In- und Ausland; Die Gesellschaft kann weiterhin Grundstücke und Immobilien im In- und Ausland erwerben, halten und veräußern sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, verwalten und veräußern, und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.