Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und der Nachweis zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude, der Erwerb und das Halten von Grundstücken und grundstücksähnlicher Rechte und der Gebäude, sowie die Beteiligung an Unternehmen in eigenem Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand.