Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere des Grundstücks in Berlin-Mariendorf, Mariendorfer Damm 146. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen.