Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art gegenüber den satzungsmäßigen Mitgliedern des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. mit Sitz in Berlin (VDB) insbesondere im Bereich der Informationstechnologie. Die Gesellschaft kann hierzu auch Sub-Unternehmer einschalten und auch sonst Geschäfte betreiben und Maßnahmen ergreifen, die dem in vorstehendem Satz 1 beschriebenen Unternehmensgegenstand dienen.