Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Universitäten im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln im Bereich Forschung, die strategische Beratung von Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Universitäten im Bereich der Forschungsförderung sowie das Projektmanagement im Rahmen von Forschungsprojekten und forschungsnahen kollaborativen Projekten.