Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) Entwicklung und Vermarktung einer Softwarelösung zur Vermögensanalyse und Unterstützung bei der Vermögensanlage und (b) die Übernahme von Planungsleistungen im Baubereich, Durchführung von Werkleistungen im Baubereich und von Bauprojekten jeder Art im eigenen Namen oder für Dritte, insbesondere als Baubetreuer oder Generalunternehmer. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen, solange die erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt.