Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bewirtschaftung und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Beteiligung an Grundstücksgesellschaften. Ferner das Halten und die Verwaltung von Beteiligungsunternehmen einschließlich der Erbringung von Verwaltungsleistungen an solche Unternehmen.