Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung für Unternehmen in der Glücksspielbranche, insbesondere Betreuung und Beratung bei landbasierten Spielen, Multi-Games, Betreuung von technischen Plattformen, Kunden-Service und Aquise, mobile und online-Beratung, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.