Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung, Erwerb, Halten und Veräußerung von Unternehmen und Teilen von Unternehmen, Kapitalanteilen und Beteiligungen; Finanzierung von Unternehmensgründungen und Unternehmenstransaktionen, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen auf eigene Rechnung sowie Beratung, insbesondere bei der Unternehmensfinanzierung, Unternehmensentwicklung und Unternehmensgründung, bei Kapitaltransaktionen sowie beim Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen.