Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Errichtung und Inbetriebnahme von Gaststätten sowie die damit verbundene Schank- und Speisewirtschaft nach erteilter Erlaubnis; der Betrieb eines Catering- und Partyservice; Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art; Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Veranstaltungen, Messen und Gastronomiebetriebe, unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.