Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) Anlagen-Beratung und Wirtschaftsberatung,
b) Beteiligung an anderen Gesellschaften jeder Art
c) die Vermittlung von Kapitalanteilen und Immobilienbeteiligungen sowie Darlehen,
d) Immobilienbeteiligungen aller Art,
e) Vermittlung von Reisen
f) Handel, Versandhandel sowie Im- und Export von Waren aller Art sowie damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.