Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Lebensmittel, sowie Elektroartikel, Bekleidung, Dienstleistungen der Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeistertätigkeiten, sowie Einbau genormter Baufertigteile, Kleintransporte bis zulässigem Gesamtgewicht von 3.5 t., mit Ausnahme von gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO) oder nach dem Kreditwesensgesetz (KWG) genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.