Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Produktion, Betrieb und Vermarktung von Produkten, Unterhaltungs- und Lernangeboten, insbesondere aber nicht ausschließlich für digitale Plattformen, Beratung und Schulung in digitalen Geschäftsfeldern; weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.