Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie die Gründung neuer Unternehmen; die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere mit Schwerpunkt auf Technologien, Internet und Marketing.