Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis oder die Befugnis, dass ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen gemeinsam vertritt, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck ist die Förderung der Erziehung und Bildung (von Kleinkindern) im Sinne des § 52 II Satz 1 Nr. 7 und Nr. 4 AO. Gegenstand ist die Gründung, die Übernahme und der Betrieb von Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII.