Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und aktive Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften sowie in diesem Zusammenhang Erbringung von Dienstleistungen (in den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen, Personal, IT, Rechtswesen) des Unternehmens auf entgeltlicher Basis gegenüber anderen Gesellschaften insbesondere gegenüber verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG.