Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Erziehung und Bildung von Kleinkindern im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und Nr. 4 AO (Abgabenordnung).
Die Gründung, die Übernahme und der Betrieb von Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von § 75 SGB VIII, sowie die Beratung von Eltern und Kindern in Bezug auf Erziehung und Förderung.