Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Vermittlung (Verkaufsmanagement und Maklertätigkeit) von: Wochenendgrundstücken, Datschenanlagen, Siedlungsanlagen, Erholungsanlagen, Grünanlagen, Mietergärten, Gemeinschaftsgärten, Wohnungsverwaltung, naturschutzrelevante Ausgleichs- und Ersatzmaßflächen (§ 8 BNatschG und §§ 9, 10 BWaldG). Erwerb und Entwicklung von Flächen: Entwicklung von Grünflächen und Grundstücken zur Sicherung und zum Erhalt von Grün. Ökologie: Umweltmanagement, Umweltbildung und Umwelterziehung, Betreuung von Schulgärten und weitere Gartenprojekte.