Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen, Übernahme deren Verwaltung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie Geschäftsführung, Vermittlung von Aufträgen im Bereich der Gastronomie einschließlich des Handels mit Geräten aus der Gastronomie