Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Handel mit Folien, Kunststoffen und Zubehör, Verpackungsmaterialien und Zubehör, jeweils einschließlich Import/Export; der Online-Handel, das Online-Marketing, Tätigkeiten der Werbebranche; Dienstleistung im Bereich der Statistik und Logistik; jeweils soweit die dafür etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen.