Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Lebensmitteln aller Art, Getränken, Gartenbedarfsprodukten, Textilien im Groß- und Einzelhandel sowie Handel mit Gastronomieartikeln sowie der Betrieb von Imbiss und Bäckereifilialen, von Diskotheken, von Saunen und Wellnessanlagen, von Messen, Märkten und Trödelmärkten sowie das Betreiben von Hosteleinrichtungen oder Wohnheimen sowie die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken.