Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen in- und ausländischer Rechtsform, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Des Weiteren ist die Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen Gegenstand des Unternehmens.