Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im- und Export von Bergbau- und Teilschnittmaschinen und Bearbeitungsmaschinen für Mineralien einschließlich Im- und Export jeweiliger Ersatzteile. Im- und Export sowie An- und Verkauf von Mineralien, Vermarktung von bearbeiteten und unbearbeiteten Mineralien, Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu Technologiediensten im Bereich Bergbaumaschinen, Dienstleistungen im Bereich Industriemaschinen für Bergbau, Stein- und Mineralbearbeitung, Export von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugersatzteilen, Durchführung von Investmentgeschäften, Finanzierungen und Finanzierungsberatungen sowie Beratungen in Bauangelegenheiten im In- und Ausland. Ausgenommen sind jeweils erlaubnispflichtige Tätigkeiten.