Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausbau der Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Europa und Zentralasien sowie den GUS-Ländern, Kontaktrecherche, Marktanalyse und Networking; Organisation von Studienreisen, Workshop-Veranstaltungen, insbesondere zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Themen, Messen und Symposien, Konferenzen, Durchführung von Austauschprojekten; Unternehmensberatung, ausgenommen Rechts-, Kapital- und Steuerberatung; sprachliche und kulturelle Unterstützung der Geschäfts- und Vertragspartner insbesondere aus Europa und Zentralasien sowie den GUS-Ländern; Teilnahme und Unterstützung von Verhandlungen zwischen den Partnern insbesondere aus Europa und Zentralasien sowie aus den GUS-Ländern, auch gegenüber staatlichen Stellen; sonstige Tätigkeit, die der Förderung des Geschäftsgegenstandes dient.