Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss des KWG sowie die Entwicklung und Produktion von Medienerzeugnissen (Texte, Bilder, Filme, Websites, etc.) und die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen, insbesondere in dem Bereich der unternehmensstrategischen Ausrichtung.