Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Pflege und Weiterentwicklung von Musik- und Liedgut. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung junger Musiker/innen mit Hilfe praktischer Orchester-, Gesangs- und Chorarbeit. Dazu dienen von der Gesellschaft durchgeführte Proben, Workshops, Veranstaltungen, Seminare, Vorlesungen, Wettbewerbe, Unterricht und Konzerte.