Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Besitz und Verwaltung eigener Immobilien, von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, Errichtung von Gebäuden auf diesen Grundstücken und Verwertung und kommerzielle Nutzung dieser Grundstücke und gründstücksähnlicher Rechte und der Gebäude, insbesondere durch Leasing, Vermietung, Verpachtung und Verwertung, vornehmlich in Zentraleuropa und insbesondere in Berlin, eine Tätigkeit gemäß § 34 c Gewerbeordung ist ausgeschlossen. Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Verwaltung dieser Beteiligungen und Übernahme der Geschäftsführung, ausgenommen Beteiligung in Form von Bankgeschäften.