Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Unterhalten und Verwalten (insbesondere durch Vermietung oder Verpachtung) eigenen Vermögens, die Übernahme einer oder mehrerer Stellungen als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, das Erbringen von erlaubnisfreien Beratungsleistungen in folgenden Bereichen: Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Managementberatung.